§ 1 Allgemeines
Im folgenden wird die Firma Dehler new media GmbH kurz als Fa. Dehler und ihr Vertragspartner als Käufer bezeichnet. Alle Verträge über Hardware und Software sowie Serviceleistungen werden -soweit keine spezielleren Vertragsbedingungen der Fa. Dehler eingreifen- zu diesen Bedingungen abgeschlossen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle etwaigen zukünftigen Geschäfte, auch wenn die Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufs-bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Fa. Dehler schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Bestellung und Auftragserteilung
Die Fa. Dehler nimmt mündliche und schriftliche Bestellungen entgegen. Ein Vertrag kommt aber erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. Dehler zustande, spätestens aber mit der Erfüllung oder einem Erfüllungsangebot der Fa. Dehler.
Von der Fa. Dehler erstellte Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. In einem Angebot zusammengestellte Leistungen oder Waren werden nur dann als zusammen-gehörig angesehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 3 Gefahrtragung und Lieferung
Die Fa. Dehler liefert -auch bei einer ausdrücklich zu-gestandenen Übernahme der Transportkosten- ausschließlich auf Gefahr des Käufers; mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder eine den Transport ausführende Person geht das Risiko auf den Käufer über, auch im Falle des zufälligen Unterganges, der zufälligen Beschädigung oder des Verlustes der Ware den vollen Kaufpreis zahlen zu müssen. Leistungsort ist der Sitz der Fa. Dehler.
Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen. Das Transportrisiko für das Eintreffen einer an die Fa. Dehler retournierten Ware liegt ebenfalls beim Käufer. Die Fa. Dehler ist zu Teillieferungen berechtigt, die jeweils nach ihrer Ausführung abgerechnet werden können.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle von der Fa. Dehler angegebenen Preise sind Netto-preise ohne Mehrwertsteuer; die Mehrwertsteuer kommt in der je-weiligen gesetzlichen Höhe hinzu, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Kosten für Sonderverpackungen und Transport sind -soweit nichts anderes vereinbart wurde- vom Käufer zu tragen.
Gerätepreise schließen Installation und Einarbeitung sowie etwaige Softwareanpassung nicht ein; ebensowenig schließen Softwarepreise Installation der Programme, Einarbeitung und etwa erforderliche Anpassungen an Hardware und/oder andere Software ein. Solche Leistungen sind vom Kunden gesondert zu bestellen und werden dann gesondert berechnet.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen im voraus oder bei Lieferung (Nachnahme) ohne Abzug zahlbar; Skontoabzüge sind in Rechnungsbeträgen bereits berück-sichtigt. Schecks werden nur zahlungshalber unter Abzug etwaiger Einziehungsgebühren angenommen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Kommt ein Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist die Fa. Dehler berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken üblicherweise berechneten Zinssatzes für offene Konto-korrentkredite, mindestens jedoch 4% über dem Bundes-bankdiskontsatz bei sofortiger Zinsfälligkeit zu berechnen.
Kommt ein Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug bzw. werden Schecks oder Wechsel des Käufers nicht eingelöst, so ist die Fa. Dehler berechtigt, die gesamte Rest-schuld sofort fällig zu stellen, auch wenn weitere Wechsel oder Schecks angenommen worden sind. In diesem Falle darf die Fa. Dehler auch für sämtliche sonstigen, gegenüber dem Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen, sowie nach ange-messener Nachfrist von diesen Verträgen zurücktreten und/oder -soweit gesetzlich zugelassen- Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle von der Fa. Dehler an den Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forder-ungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und der Fa. Dehler Eigentum der Fa. Dehler.
Der Käufer darf die unter dem Eigentumsvorbehalt der Fa. Dehler stehende Ware weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigen-tumsvorbehalt gelieferte Ware der Fa. Dehler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist weiterhin verpflichtet, den Dritten, die Zugriff auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nehmen, das Eigentum der Fa. Dehler sofort zur Kenntnis zu bringen.
Der Käufer hat eine ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sorgfältig zu bewahren und auf eigene Kosten gegen die Risiken Raub, Diebstahl, Feuerschaden, Wasserschaden und Vandalismus zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine etwaigen künftigen Ansprüche aus den Versicherungsver-trägen im Hinblick auf die gelieferte Vorbehaltsware an die Fa. Dehler ab.
Der Käufer hat die Kosten aller Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums der Fa. Dehler dienen, zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Maßnahme fehlschlägt, objektiv aber geboten erscheint.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug gerät, ist die Fa. Dehler berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen. Der Käufer hat die Ware dann sofort herauszugeben. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die Fa. Dehler liegt nur dann vor, wenn die Fa. Dehler den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt hat.
§ 6 Lieferfristen
Die Fa. Dehler ist stets bemüht, angegebene oder vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Wird eine verbindliche Lieferzusage um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Käufer der Fa. Dehler eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen, die mit der Bekanntgabe an die Fa. Dehler zu laufen beginnt. Soweit alsdann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande kommt, kann der Käufer nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle bestehen Schadensersatzansprüche des Käufers nur dann, wenn die Fa. Dehler einen Schaden beim Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; weitergehende Ersatzanprüche des Käufers sind -soweit gesetzlich zu-gelassen- ausgeschlossen.
Macht der Käufer von seinen vorbezeichneten Rechten nicht unverzüglich Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferzusagen zu.
§ 7 Gewährleistung
Die Fa. Dehler gewährleistet für den Verkauf neuer Waren an den Käufer (als Endverbraucher) eine dem jeweiligen Technik-stand eines Warentyps entsprechende Fehlerfreiheit; die Gewährleistungsfrist für neue Wirtschaftsgüter entspricht ab Übergabe der Ware an den Käufer oder -im Falle der Ver-sendung- ab Übergabe an das Transportunternehmen den gesetzlichen Mindestfristen; entsprechendes gilt für ge-brauchte Wirtschaftsgüter als vereinbart. Besondere Geräte-garantien, die unabhängig von der Gewährleistung gewährt werden, sind Gegenstand einer eigenen Garantieverein-barung mit der Fa. Dehler.
Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen sein, so ist der Käufer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahl-weise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Käufer der Fa. Dehler eine Nachfrist von mindestens vier Wochen per eingeschriebenem Brief gesetzt hat.
Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bzw. anderweitige Pflichtverletzungen durch die Fa. Dehler sind -soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Von diesem Haftungs-ausschluss sind insbesondere Schäden ausgenommen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fa. Dehler beruhen bzw. auf Grund des Fehlens einer von der Fa. Dehler ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft aufgetreten sind, sowie Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten beziehen.
Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Ver-bindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben.
Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ist aus-geschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den gelieferten Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
Der Gewährleistungsanspruch verfällt auch dann, wenn der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich bei der Fa. Dehler schriftlich anzeigt. Auf Verlangen der Fa. Dehler hat der Käufer im Gewährleistungsfalle auf eigene Kosten die beanstandete Ware unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer zur Fa. Dehler zu verbringen.
Kosten, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängel-rügen entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
§ 8 Standard-Software
Die Fa. Dehler veräußert Software (Standard-Software) als Handelsware. Der Käufer erklärt hiermit, dass er die Liefer- und Vertragsbedingungen des Softwareherstellers bzw. Softwarelieferanten sowie die Urheberrechte des Software-herstellers bzw. Lizenzinhabers anerkennt. Der Käufer wird insbesondere die hiernach bestimmten Kopierverbote für die Software beachten bzw. nach Kräften darauf hinwirken, dass Dritte mit der Software keine entsprechende Zuwiderhandlung begehen.
Ist einer Software ein (zusätzlicher) Software-Vertrag bzw. ein Schriftstück mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwareherstellers bzw. Lizenzinhabers beigepackt, so ist der Käufer verpflichtet, diese Verträge bzw. Bedingungen durch Unterschrift anzuerkennen. Anfragen des Käufers bei Pro-blemen mit einer bei der Firma Dehler gekauften Standard-Software werden über die Hotline des jeweiligen Software-Herstellers abgewickelt.
§ 9 Individual-Software und Internetdienstleistungen
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten sinngemäß auch für eine von der Fa. Dehler erstellte Software sowie Internetdienstleistungen der Fa. Dehler, soweit in den an den Käufer für diesen Anwendungsbereich übergebenen Rahmen-bedingungen der Fa. Dehler für individuelle Softwareprojekte und Internetdienstleistungen keine besonderen Bestimmungen aufgeführt sind; der als Käufer bezeichnete Kunde ist in diesem Falle als Auftraggeber einer Software-Werkleistung anzusehen.
§ 10 Warenrücksendungen
Warenrücksendungen sind nur mit der ausdrücklichen, vor-herigen Zustimmung der Fa. Dehler zulässig. Im Falle der vereinbarten Warenrücknahme wird grundsätzlich eine Kosten-pauschale erhoben.
§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtsanwendung
Soweit dies gesetzlich möglich und zulässig ist, soll für den Gerichtsstand folgendes gelten:
Für alle eventuellen Streitigkeiten mit der Fa. Dehler aus einer Geschäftsbeziehung oder deren Anbahnung wird als Gerichts-stand der Geschäftssitz der Fa. Dehler vereinbart, soweit dies gesetzlich möglich und zulässig ist.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fa. Dehler.
Es wird vereinbart, dass ausschließlich das Recht der Bundes-republik Deutschland zur Anwendung kommt; internationales Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechts-wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.
Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Ver-trag eine Regelungslücke enthält bzw. ab dem 01.01.2002 auf Grund des Schuldrechtsreformgesetzes 2002 einzelne Be-stimmungen dieses Vertrages unwirksam werden sollten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Be-stimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemes-sene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Partner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Auf-nahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Gerne lassen wir Ihnen die
Vertragsbedingungen der Firma Dehler new media GmbH für Webhosting und Domainreservierungen und
Rahmenbedingungen der Firma Dehler new media GmbH für individuelle Softwareprojekte und Software-gestütztes Design (Auftragsprojekte) sowie Internetdienstleistungen
auf Anfrage zukommen.